Beispiele zu förderfähigen Maßnahmen 

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude / Sanierung (Nichtwohngebäude)

Bis zu 15 Mio. Euro Zuschuss pro Vorgang | Förderungen von 15% bei Einzelmaßnahmen und bis zu 50% bei Heizungen mit regenerativen Energien möglich | KEIN Einsatz von De-minimis und / oder AGVO Förderregelungen | für Sanierung von nicht Wohn- Bestandsgebäuden älter 5 Jahre 

Gegenstand der Förderung 

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung) - LED Innenbeleuchtung
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik aus regenerativen Energien)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

    Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen)
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit opt. Tageslichtversorgung

    Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
  • Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Einbau von LED Innen-Beleuchtungssysteme [ ≥ L80; 50.000 h, min. 140 (120) Lumen/W, kein Retrofit ]

    Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik)

  • Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung. Voraussetzung ist der Einbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs)
  • Wärmepumpen Heizung / Kühlung
  • Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen

    Heizungsoptimierung

  • Heizungspumpentausch
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Flächenheizungen, Niedertemperatur-Heizkörpern, Wärmespeichern
  • Mess-, Steuer-, Regeltechnik

    Fachplanung und Baubegleitung

  • Externe Dritte
  • 50% Förderung , max. 20.000 Euro

    Umfeld Maßnahmen

  • Maßnahmen sind förderfähig, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme von dabei eingebauten Anlagen erforderlich sind
    • Energetische Planung
    • Arbeiten zur Baustelleneinrichtung,
    • Rüst- und Entsorgungsarbeiten,
    • Baustoffuntersuchungen und bautechnische Voruntersuchungen,
    • Verlegungs- und Wiederherstellungsarbeiten,
    • Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen,
    • Maßnahmen zur Einregulierung geforderter Wärmeerzeuger,
    • Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems zur Absenkung der Systemtemperatur,
    • die Erschließung von Wärmequellen für Wärmepumpen, Anschlussleitungen von geforderten Anlagen und von Systemen zur digitalen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung,

 

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